Fehl- und totgeborene Kinder sind ab der 13. SSW obligat zu bestatten. Diese Bestattung kann von der Familie selbst übernommen werden (auf eigene Kosten). Die Einzelbestattung ist in jeder Schwangerschaftswoche (auch vor der 13. SSW) möglich.
Soferne die Familie keine Vorkehrungen für ein eigenes Begräbnis trifft, besteht für fehl- und totgeborene Kinder zwischen der 13.SSW und 40.SSW (am Termin) in der Steiermark das Projekt der Sammelbestattung. Die Kinder werden hierbei gemeinsam beerdigt und die Kosten vom Land Steiermark und den Gemeinden übernommen.
Zur Vorbereitung werden die Kinder für den obersteirischen Bereich in der Pathologie Leoben gesammelt. Für den Einzugsbereich Graz und Umgebung, Ost-, Süd- und Weststeiermark erfolgt die Sammlung in der Pathologie der Medizinischen Universität Graz. Der Sammelsarg wird quartalsweise von der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz abgeholt, einer Kremation zugeführt und die Urne im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt. Diese Kosten trägt das Land Steiermark.
Die Gedenkfeiern erfolgen an den zwei Gedenkstätten der Steiermark: am Stadtfriedhof in Judenburg und am Urnenfriedhof in Graz. Sie werden von der Hospizplattform „Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen“ in Zusammenarbeit mit den Geburtshilflichen Abteilungen (Krankenhausseelsorger(inne)n, Hebammen), der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz gestaltet. Im Rahmen dieser Gedenkfeiern erfolgt die Beisetzung der Urne der verstorbenen Kinder des vorangegangenen Quartals. Zu diesen Feiern sind ausdrücklich auch die Angehörigen aller fehl- und totgeborenen Kinder aus vergangener Zeit eingeladen.
Die Koordination dieser Gedenkfeiern liegt bei Beate Reiß (Tel. 0676/92 64 225, plattform@hospiz-stmk.at) von der Plattform „Wenn Lebensanfang und –ende zusammenfallen“. Sie steht auch für Fragen und als Kontaktadresse für die betroffenen Frauen zur Verfügung.
Lebendgeborene Kinder
Jedes Kind, das (egal wie wenige Minuten) gelebt hat, ist wie jeder andere Verstorbene zu bestatten. Das Begräbnis lebendgeborener Kinder ist von der Familie auszurichten.