Diagnostik- & Forschungs- (D&F) Institut für Pathologie

Die Obduktion ist eine ärztlich-diagnostische Handlung, durch die die klinische Diagnose überprüft oder gesichert, sowie die Effizienz diagnostischer und therapeutischer Verfahren erfasst wird.

Labor Prosektur

Obduktionsanmeldung

  • Anmeldung für sanitätspolizeiliche Obduktion erfolgt ausschließlich online
  • Anmeldung für externe KAGes Krankenhäuser erfolgt ausschließlich online

Aus Datenschutzgründen und auf Grund der medizinischen Schweigepflicht werden telefonisch ausnahmslos keine Auskünfte über Obduktionsergebnisse erteilt.

Informationen

Fehl- und totgeborene Kinder

Neben den Leichen erwachsener Verstorbener werden auch die Leichen von fehl- und totgeborenen Kindern des LKH-Universitätsklinikum Graz an die Prosektur überführt. Jedes Kind ab der 13.SSW wird erfasst und einer Totenbeschau und ggf. einer Obduktion unterzogen. Im Falle einer Abtreibung aus medizinischer Indikation muss diese Indikation an der Pathologie unabhängig bestätigt werden.

Auch periphere Landeskrankenhäuser und private Kliniken senden fehl- oder totgeborene Kinder an die Kinderpathologie des Instituts ein, damit diese einer spezialisierten Untersuchung zugeführt werden, die die Todesursache oder Besonderheiten des Kindes bestmöglich abklärt.

Als Ergänzung zur Obduktion werden zusätzlich bildgebende Verfahren und molekularpathologische Untersuchungsmethoden angewandt, um den Einsendern hochqualitative Befunde bieten zu können.

  • Für die Geburtshilfliche Klinik als Zentrum für Pränataldiagnostik ist die kinderpathologische Untersuchung von fehlgebildeten Kindern eine unerlässliche Qualitätskontrolle für die Bestätigung der durch Labor oder Ultraschall erfassten Anomalien.
  • In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für intrauterine Lasertherapie werden Kinder und Plazenten komplizierter Zwillingsschwangerschaften speziell aufgearbeitet.
  • Für die Genetische Beratungsstelle liefert das Obduktionsergebnis die Grundlage für die Einordnung des Krankheitsbildes und für die Beratung der Familie bezüglich weiterer Schwangerschaften.
  • Enge interdisziplinäre Zusammenarbeit besteht weiters mit der Kinderklinik, Kinderchirurgie, Kinderradiologie und den Geburtshilflichen Abteilungen der peripheren Spitäler.

Das Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie war maßgeblich an der Schaffung des Projekts der Sammelbestattung für fehl- und totgeborene Kinder in der Steiermark beteiligt und ist Sammelstelle für den Raum Graz, Graz Umgebung, Ost- und Weststeiermark.

Stillgeborene Kinder - Sammelbestattung

Fehl- und totgeborene Kinder sind ab der 13. SSW obligat zu bestatten. Diese Bestattung kann von der Familie selbst übernommen werden (auf eigene Kosten). Die Einzelbestattung ist in jeder Schwangerschaftswoche (auch vor der 13. SSW) möglich.

Soferne die Familie keine Vorkehrungen für ein eigenes Begräbnis trifft, besteht für fehl- und totgeborene Kinder zwischen der 13.SSW und 40.SSW (am Termin) in der Steiermark das Projekt der Sammelbestattung. Die Kinder werden hierbei gemeinsam beerdigt und die Kosten vom Land Steiermark und den Gemeinden übernommen.

Zur Vorbereitung werden die Kinder für den obersteirischen Bereich in der Pathologie Leoben gesammelt. Für den Einzugsbereich Graz und Umgebung, Ost-, Süd- und Weststeiermark erfolgt die Sammlung in der Pathologie der Medizinischen Universität Graz. Der Sammelsarg wird quartalsweise von der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz abgeholt, einer Kremation zugeführt und die Urne im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt. Diese Kosten trägt das Land Steiermark.

Die Gedenkfeiern erfolgen an den zwei Gedenkstätten der Steiermark: am Stadtfriedhof in Judenburg und am Urnenfriedhof in Graz. Sie werden von der Hospizplattform „Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen“ in Zusammenarbeit mit den Geburtshilflichen Abteilungen (Krankenhausseelsorger(inne)n, Hebammen), der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Bestattung Judenburg bzw. der Bestattung Graz gestaltet. Im Rahmen dieser Gedenkfeiern erfolgt die Beisetzung der Urne der verstorbenen Kinder des vorangegangenen Quartals. Zu diesen Feiern sind ausdrücklich auch die Angehörigen aller fehl- und totgeborenen Kinder aus vergangener Zeit eingeladen.

Die Koordination dieser Gedenkfeiern liegt bei Beate Reiß (Tel. 0676/92 64 225, plattform@hospiz-stmk.at) von der Plattform „Wenn Lebensanfang und –ende zusammenfallen“. Sie steht auch für Fragen und als Kontaktadresse für die betroffenen Frauen zur Verfügung. 

Lebendgeborene Kinder

Jedes Kind, das (egal wie wenige Minuten) gelebt hat, ist wie jeder andere Verstorbene zu bestatten. Das Begräbnis lebendgeborener Kinder ist von der Familie auszurichten.

Telefonische Rücksprachen für die Bestattung

Helmut Kummer 
T: +43 316 385 71776

Ärztliche Bereichsverantwortung

Univ. FA Dr.
Christian Viertler 
T: +43 316 385 71718

Stellvertretende Bereichsverantwortung

Univ. FÄ Dr.in
Marlene Leoni 
T: +43 316 385 71742