Diagnostik- & Forschungs- (D&F) Institut für Pathologie

Das Diagnostik- und Forschungsinstitut für Pathologie ist zusätzlich ein Konsultationszentrum („second opinion“) für verschiedene Fachbereiche. In dieser Funktion werden referenzpathologische Diagnosen für Patient*innen sowie Pathologie-Institute und Labore erstellt.

Die Einsender*innen erhalten eine sachgerechte und zeitnahe Begutachtung von histologischem und zytologischem Untersuchungsmaterial. Diese Begutachtung erfolgt nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Sekretariat

Renate Kerschbaumer  
T: +43 316 385 71770
Renate Kerschbaumer

Medizinisches Sekretariat - Telefonleitstelle

Befundauskunft: Mo.- Fr.: 07.30 - 15.30 Uhr 
T: +43 316 385 71764

Einsendeadresse

Diagnostik- und Forschungsinstitut für Pathologie 
Konsultationszentrum
Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz
Konsultationszentrum

Spezialisierte Fachgruppen

Hinweis gemäß § 2f Abs. 4 FOG zur biologischen Daten- und Probensammlung

Der Aufbau und die Führung einer biologischen Daten- und Probensammlung ist gemäß § 2f Abs. 4 Forschungsorganisationsgesetz (FOG) zulässig. In diesem Zusammenhang ist keine gesonderte Einwilligungserklärung (Informed Consent) der betroffenen Personen erforderlich. Gemäß § 2d Abs. 1 Z 5 lit. a FOG ist es jedoch verpflichtend, eine entsprechende Information öffentlich zugänglich zu machen.

Dieser Hinweis dient der Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung und informiert über die rechtliche Grundlage der Datenerhebung und -verwendung im Rahmen der biologischen Daten- und Probensammlung.

Mit der Zusendung Ihrer Fälle stimmen Sie der Sammlung und potentiellen Weiterverwendung Ihrer Proben für Diagnostische und wissenschaftliche Zwecke zu. Dies erfolgt in voller Übereinstimmung mit den ethischen Grundsätzen der Deklaration von Helsinki von 1964 in der jeweils geltenden Fassung.