Diagnostik- & Forschungs- (D&F) Institut für Pathologie

An unserem Institut werden zytologische, histologische, immunhistochemische, molekularpathologische und elektronenmikroskopische Untersuchungen, sowie Totenbeschau und Obduktion durchgeführt. Um qualitativ hochwertige und korrekte Untersuchungen zu gewährleisten, bieten wir Ihnen im Rahmen des "Handbuchs für Einsender*innen" wichtige Informationen zur richtigen Probenentnahme, Fixierung, Lagerung und Transport dieser Proben.

Weiters bitten wir Sie zu beachten, dass für ein gutes Untersuchungsergebnis auch eine exakt ausgefüllte Untersuchungsanforderung, inklusive aller relevanten klinischen Informationen und gezielten Fragestellungen, essentiell ist.

Einsendeinformationen

Handbuch für Einsender*innen

Leistungskatalog

Leistungskatalog-Molekularpathologie

Hinweis gemäß § 2f Abs. 4 FOG zur biologischen Daten- und Probensammlung

Der Aufbau und die Führung einer biologischen Daten- und Probensammlung ist gemäß § 2f Abs. 4 Forschungsorganisationsgesetz (FOG) zulässig. In diesem Zusammenhang ist keine gesonderte Einwilligungserklärung (Informed Consent) der betroffenen Personen erforderlich.

Gemäß § 2d Abs. 1 Z 5 lit. a FOG ist es jedoch verpflichtend, eine entsprechende Information öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Hinweis dient der Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung und informiert über die rechtliche Grundlage der Datenerhebung und -verwendung im Rahmen der biologischen Daten- und Probensammlung.