Das Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie schützt ihre Daten nach der aktuell gültigen Datenschutz-Grundverordnung der EU (2016/679) und der Datenschutzordnung der Med Uni Graz. Im Rahmen der Diagnostik gespeicherte und erhobene Patient*innendaten werden nur von befugten Personen verarbeitet. Als befugte Personen gelten jene Personen, welche direkt mit der diagnostischen Leistung oder damit im Zusammenhang stehenden qualitätssichernden Maßnahmen befasst sind (Administration, Labor, Ärzt*innen).
Eine darüberhinausgehende wissenschaftliche Verarbeitung und Nutzung von Patient*innendaten geschieht ausschließlich im Rahmen von Projekten, die von der Ethikkommission der Med Uni Graz begutachtet und befürwortet wurden.
Verpflichtende Datenweitergabe an sonstige Dritte aufgrund gültiger Rechtsgrundlage
Im Hinblick auf eine Datenweitergabe an sonstige Dritte, ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen, weist das Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie darauf hin, dass eine solche Weitergabe nur aufgrund einer gültigen Rechtsgrundlage bzw. für im Vorhinein festgelegte Zwecke erfolgt:
• Behörden
• öffentliche Stellen
• der*die behandelnde Arzt*Ärztin (Einsender*in)
Gesetzliche Vorgaben verpflichten uns hierbei zur Weitergabe definierter personenbezogener Daten an Dritte, z. B. bei gesetzlich festgelegten, meldepflichtigen Erkrankungen. In diesem Fall werden durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Daten ohne Zustimmung des Betroffenen an die dafür zuständige Stelle weitergegeben.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an den Datenschutzbeauftragten der Med Uni Graz wenden: datenschutz(at)medunigraz.at